4-Punkte-Wald-Programm

Naturnahe Wald-Bewirtschaftung ist im Zuge der Klimaveränderung das Gebot der Stunde.

 

Naturnahe Wald-Bewirtschaftung im klein strukturierten Bauernwald ist aber derzeit großteils nur im Zaun möglich. Die Überhege und in Folge zu hoher Wildbestand macht das notwendig. Diese Kosten für die Zäunung bzw. Erhaltung sind auf die Umtriebszeit gesehen aber höher, als der zu erwartende Holz-Ernteertrag. Das kann keine Dauerlösung sein. Weder für die Bauern, noch für die Jagd, noch für die Erholungssuchenden, welche durch die Zäunungen vermehrt ausgesperrt werden. Es ist gesetzmäßig zwar alles (über-) geregelt, es wird aber im bäuerlichen klein strukturierten Wald nicht vollzogen. Da hier keine Eigenjagden möglich sind, können zurzeit auch keine waldbaulichen Ziele verfolgt werden. Der Bauer hat zwar eine Menge an Gesetzen zu befolgen, hat aber defacto keine Rechte, weil diese Gesetze oft schwammig und in der Anwendung oftmals kompliziert sind. Der Bauer muss zusehen, wie ihm die künftige Vielfalt des Waldes schon als Keimling weggefressen wird. In den Monitorings von Bund und Land, die schon lange auf starken Verbiss hinweisen, ist der Keimlingsverbiss nicht einmal enthalten…

Der zeitliche Aufwand für die rechtliche Durchsetzung steht meist in keinem Verhältnis zum Nutzen. Auch steht man dann als Außenseiter, Egoist, Querulant, etc. da. Trotzdem ist es höchste Zeit, für den Wald die Initiative zu ergreifen, denn wer nicht handelt, wird behandelt: Vom Borkenkäfer, Klimaumschwung, etc….

Hier eine Auflistung von Problemfeldern und Lösungsansätzen:

1) Verbissschäden – zu hohe Wilddichte, speziell im klein strukturierten Wald

2) Schadensmeldung – zu hohe bürokratische Hürden

3) Zusammenschluss von Bauern für Eigenjagdgröße

4) Bundesrechnungshofbericht 08 – Einmahnung Maßnahmen wegen Verbissschäden

5) Zusammenfassung

 

 

1) Verbissschäden

a) Seit Jahrzehnten ist das Problem der zu hohen Wilddichte durch diverse Monitorings auch amtlich bestätigt und bekannt. Die Folgen sind schwerwiegend. Es trifft vor allen Gebiete mit klein strukturierten Wäldern. (Eigenjagdgrößen können waldbauliche Ziele vorgeben) Auch im Rechnungshofbericht 2008, erschienen im Jahr 2009, wird auf diesem Umstand hingewiesen. Tatsächlich stehen der Wildpopulation von der Gesamtfläche nur mehr ca. 50% an Lebensfläche zur Verfügung. (Zäune, Mais-Äcker, etc, Bauflächen)

Ziel: Anzustreben wäre eine angepasste Wilddichte. Die Zahlengrundlagen dafür sind schon lange vorhanden. Obwohl im Forstgesetz eindeutig verankert, wird dies nicht umgesetzt. Die kleinen Bauern die nicht Eigenjagdgröße haben, sind ansonsten der Situation fast hilflos ausgeliefert.

 

b) Kosten für Zäunung. Die Naturverjüngung ist die widerstandsfähigste künftige Population. Die wird seit geraumer Zeit schon als Keimling großteils komplett weggefressen. So sind Eichen in Mannshöhe in vielen Gegenden kaum mehr zu finden, um nur ein Beispiel zu nennen. Wenn eine Naturverjüngung waldbaulich jetzt entwickelt werden soll, muss die Fläche gezäunt werden. Es entstehen beim Bau des Zaunes erhebliche Kosten. Die jährlichen Folgekosten schlagen sich mit ca 15% zu Buche. (Reparaturen, von Dornen/Gebüsch freihacken, Schneedruck, etc) Wenn man diese Kosten auf die Umtriebszeit des Laubholzes (100 bis 150 Jahre) umrechnet, rechnet sich diese Investition nie mehr. Auch zielen Förderungen auf ein Fortkommen der Naturverjüngung ab. Wenn das Fortkommen nicht gewährleistet ist, ist die Förderung zurückzuzahlen. Das heißt, es wird ein Zaun notwendig, um eine oft (geringe) Förderung zu erhalten...

Ziel: Wenn eine Reduzierung des Keimlings- und Jungholzverbisses nicht mit jagdlichen

Methoden erreicht werden kann, Verpflichtung der Pächter zur Übernahme der Kosten für:

a) die Zäunung und b) die Vergütung von 15% jährliche Erhaltungs- und Pflegekosten vom

Anschaffungswert. (Wie in Teilen Bayerns praktiziert)

Es sind die jährlichen Erhaltungs- und Pflegekosten beträchtlich. (Zeitaufwand!) Auch ist die Nutzung

der Waldfläche behindert und eingeschränkt.

 

 

2) Schadensmeldung – hohe bürokratische Hürden

Die Schadenabwicklung ist mit zu vielen bürokratischen Hürden gespickt. Es entsteht dadurch hoher Zeitaufwand für alle Beteiligten. Bei Unwilligkeit der Jägerschaft, ist eine gütliche Klärung so gut wie unmöglich. Die bestellten Schlichter haben oft wenig waldbauliche Fachkenntnis, bzw. geht auf die waldbaulichen Ziele des Eigentümer kaum ein. Differenzen bei der Schadensermittlung sind dann die Folge. Das bewegt die hohe Mehrzahl der Geschädigten auf eine Schadensmeldung überhaupt zu verzichten. (Tenor in Jägerschaft/Forstamt: es gibt es eh keine Schadensmeldungen, also alles in bester Ordnung!) Ziel wäre es die Abwicklung sowie das Anzeigeverfahren selbst wesentlich zu vereinfachen. Das könnte z.B. durch die Meldung an das Bezirksforstamt geschehen. Dieses leitet alle notwendigen Schritte in die Wege. So könnten auch alle Meldungen und Beschädigungen zentral im Land erfasst werden und so ein Überblick über die Situation in diesem Problembereich gewonnen werden. Künftig soll auch der Zeitaufwand des Geschädigten für die Schlichtung abgegolten werden. Bei dann noch immer strittigen Schadensmeldungen wäre dann eine Art Verfahrenshilfe für die Geschädigten auf Landesebene notwendig.

 

 

3) Eigenjagd – Zulassung des Zusammenschlusses von Bauern für Eigenjagdgröße

Bisher kann der kleine Waldbauer eigentlich keine eigenständigen waldbaulichen (Ertrags-) Ziele verfolgen. Die Schätzer anerkennen oder bewerten diese Erfordernisse in den meisten Fällen nicht. Der Waldbauer kann daher nicht bestimmen, was er wann, wo im Wald tun oder haben will. Das ist ein einschneidender Eingriff in das Eigentumsrecht überhaupt. Die Waldbauern haben ohnehin eine Vielzahl forstgesetzlicher Vorschriften einzuhalten. Im Schadensfall werden die waldbaulichen Ziele meist nicht berücksichtigt; es kommt in dieser Hinsicht quasi einer Entmündigung gleich. Die Motivation für den Wald überhaupt was zu tun ist daher gering. Waldbauern ab Eigenjagdgröße (115 ha) können über ihre persönlichen Ertragsziele sehr wohl entscheiden. Sie können auch die Jagd sehr fein auf die waldbaulichen Erfordernisse abstimmen. Z.B. bei notwendiger Naturverjüngung Wildbestand reduzieren, dort wo es nicht notwendig ist, mehr

Wildbestand zu belassen. Ziel: Zulassung von Zusammenschlüssen von einzelnen Waldbauern für Eigenjagdgröße wie in Deutschland. Das hätte den Vorteil, dass in Gebieten mit viel zu hohen Wildbeständen sich Bauern zusammenschließen könnten und das Problem des Verbisses kurzfristig selbst regulieren könnten. Somit könnten auch endlich eigenständige – zum Großteil gesetzlich vorgeschriebene – waldbauliche Ziele gesetzt und somit widerstandsfähige Wälder generiert werden, die dem Klimawandel auch etwas entgegenzusetzen haben.

Weiters könnten viele Streitigkeiten zwecks Schadensmeldungen unterbleiben. Hier könnten aktive und zukunftsorientierte Waldbauern den forstgesetzlichen Anforderungen auch am ehesten entsprechen. Beispiele für hervorragenden Waldbau gibt es genügend. Die Anzahl der Jäger würde sich dadurch ja auch nicht verändern, sondern die Zielsetzungen der Waldeigentümer in waldbaulicher Hinsicht. Diese stellen ihre Grundbesitzflächen ja auch schon bisher der Jagd zur Verfügung, jedoch weitestgehend ohne Mitspracherecht. Es könnte durch Eigenverantwortung mehrer Waldbauern dem Forstgesetz besser entsprochen werden, was bisher auch durch behördliche Maßnahmen nicht gelungen ist. Ansonsten würden sich die Waldschäden wohl auch nicht derart negativ entwickeln.

 

 

4) Bericht des Bundesrechnungshofes

Der Bundesrechnungshof überprüfte von Ende September bis Ende November 2007 die Gebarung der Forstdienste in den Ländern sowie die Wahrnehmung der Aufgaben des Forstwesens durch das BMLFUW in seiner Funktion als Zentralstelle. Arbeitstitel: Aufgabenerfüllung und Organisation der Forstdienste in den Ländern.

Auszüge:

13.1 Nachhaltige Waldbewirtschaftung ist gemäß Forstgesetz 1975 die „Pflege und Nutzung der Wälder auf eine Art und in einem Umfang, dass deren biologische Vielfalt, Produktivität, Regenerationsvermögen, Vitalität sowie Potenzial dauerhaft erhalten wird“.

8.2 Nach Ansicht des RH nutzten die Forstdienste das Instrument der Meldung flächenhafter Gefährdungen des Bewuchses durch jagdbare Tiere nur unzureichend. Der RH empfahl den Forstdiensten in den Ländern, verstärkte Anstrengungen zur Feststellung solcher Gefährdungen vorzunehmen.

 

Angesichts des hohen Anteils von Waldflächen in vielen Bezirken, die Wildverbiss ausgesetzt waren, empfahl der RH weiters, in besonderen Fällen zusätzliche Steuerungsmaßnahmen zum Schutz des Waldes vor Wildeinfluss (z.B. die Aufhebung jagdlicher Beschränkungen) zu erwägen und nötigenfalls auf entsprechende gesetzliche Regelungen im Jagdgesetz hinzuwirken.

 

Die Steiermärkische Landesregierung teilte mit, dass die Richtlinien des BMLFUW eine Einschränkung in Bezug auf die Meldungen flächenhafter Gefährdungen gebracht hätten. Der durch Wildeinfluss entstandene Wertverlust sei wahrscheinlich noch viel höher als ausgewiesen. Die Steiermärkische Landesregierung regte an, eine diesbezügliche Studie durch die Universität für Bodenkultur in Auftrag zu geben.

 

Seite 164: Schlussbemerkungen/Schlussempfehlungen

22 Zusammenfassend hob der RH die folgenden Empfehlungen hervor:

(4) Die Forstdienste in den Ländern sollten verstärkte Anstrengungen zur Feststellung flächenhafter Gefährdungen des Bewuchses durch jagdbare Tiere vornehmen. (TZ 8)

(5) Angesichts des hohen Anteils von Wildverbissschäden wären zusätzliche Steuerungsmaßnahmen zum Schutz des Waldes zu erwägen und nötigenfalls auf entsprechende gesetzliche Regelungen hinzuwirken. (TZ 8)

(6) Angesichts des hohen Anteils des durch Borkenkäfer bedingten Schadholzes sowie der durch Wetter– und Klimaereignisse erwarteten Zunahme der Käferschäden sollten vermehrt Ressourcen im Bereich Waldschutz vorgesehen werden. Insbesondere wären die Möglichkeiten eines flexibleren Einsatzes des Forstpersonals auszuloten. (TZ 9)

 

 

5) Zusammenfassung:

In der derzeitigen Situation ist zu erwarten, dass sich der Verjüngungszeitraum erheblich verlängert, wichtige Mischbaumarten ausfallen und somit ein gravierender landeskultureller oder wirtschaftlicher Schaden entsteht. (BFW) Aber auch im Hinblick auf den drohenden Klimawandel ist dies eine sehr ernste Entwicklung. An sich haben viele Beispiele gezeigt, dass das Wald-Wildproblem nur dann gelöst werden kann, wenn die Grundeigentümer selbst die Sache in die Hand nehmen bzw. direkt das Jagdgeschehen beeinflussen können. Denn ein artenreicher Wald ist langfristig auch für die künftigen Jagdressourcen wichtig. Deshalb ist jetzt der Jäger der wichtigste Mann im Wald. Es ist auch ganz wichtig für die kleinen Waldbauern wieder eine Motivation zu schaffen. Eine Motivation sich waldbaulich zu informieren, in den Wald zu gehen und zu tun was für den Wald und die Zukunft notwendig ist...

 

Davon profitieren letztlich alle.

Unsere Qualitäts-Lebensgrundlage Wald.

Der Bauer. Die Jäger. Die Bewohner und Erholungssuchenden…