Wildschaden und Keimlingsverbiss

Wildschaden und Keimlingsverbiss stellen Probleme für die Erhaltung und die Entfaltung von Waldflächen dar. 

 

 

Keimlinge werden abgeäst, zumeist bevor sie verholzen

Der Wald kann sich nicht mehr oder nur mangelhaft natürlich verjüngen. Eine stammzahlmäßig ausreichende, jedoch verbissbedingt mit nur einer oder wenigen Arten erfolgende Verjüngung muss, wenn andere Verjüngungsziele angestrebt sind, ebenso als Wildschaden gewertet werden. Der Umfang des Schadens wird gewöhnlich durch Vergleich der Verjüngung von gezäunten gegenüber ungezäunten Flächen identer Standorte zu erfassen versucht. Solche Weiserflächen, meist 12x12 m (50m Zaunrolle) können jedoch nur eingeschränkt Hinweise geben, da die dort geschützte Vegetation ungehindert wächst und mögliche neu ankommende Keimlinge ausdunkeln kann. Mäuse haben hier am Keimlingsverbiss großen Anteil. Sie fühlen sich im Zaun und der dort meist dichteren Vegetation geschützt, ihre Anwesenheit nimmt zu und verstärkt ihre Tätigkeit. Das kann die Beurteilung des Wildeinflusses entsprechend erschweren.

 

Entmischung des Bestandes

Innerhalb des Jungwuchses werden vom Wild bestimmte Baumarten als Äsung bevorzugt, der Verbiss behindert ihre Entwicklung gewöhnlich sosehr, dass sie von den weniger verbissenen Konkurrenten überholt und schließlich ausgedunkelt werden. Sie fallen früher oder später aus, der Bestand entwickelt sich zu einer Monokultur. Zumeist betrifft dieser Konkurrenznachteil, wie gleichermaßen auch die zum Fegen und Schlagen ausgewählten Bäume, die ohnehin selteneren Arten, deren Ausscheiden daher waldbaulich umso schwerer wiegt. Solche Schäden werden durch fest vermarkte und periodisch aufgenommene Verbisskontrollflächen oder Trakte erfasst, wobei je nach Bundesland unterschiedliche Vorgangsweisen angewendet werden.

 

Destabilisierung des Bestandes

Schälwunden bedeuten für den betroffenen Stamm zumeist den Beginn einer Fäuleinfektion.

Die Infektionshäufigkeit verletzter Stämme muss in tiefen Lagen und guter Wüchsigkeit mit über 9/10 angenommen werden. Sie nimmt mit Seehöhe und geringer werdender Wüchsigkeit ab. Je nach Fäulefortschritt leidet die statische Stabilität der Stämme gegen mechanische Einwirkungen (Wind, Schnee). Solche "Schälbestände" sind je nach Schadenshäufigkeit und Fäulefortschritt, vom vorzeitigen Zusammenbrechen bedroht. Der Zeitverlust bei der Holzproduktion kann dabei enorm sein, zumal ja solche Flächen, um sie wieder in Bestand bringen zu können, geräumt werden müssen, was in der Regel weit höhere Kosten verursacht, als mit den dort großteils minderwertigen Sortimenten erlöst werden kann. Der Beurteilung solcher Schäden werden zumeist die "Hilfstafeln zur Erhebung und Bewertung von Schälschäden an Fichte" der Forstlichen Bundesversuchsanstalt zugrunde gelegt. Die Wildschadensvermeidung beinhaltet nicht nur den Schutz einzelner Pflanzen und Flächen sondern auch die Lenkung des Wildes durch Gestaltung des Lebensraumes und Anpassung der Jagd durch örtliche, wie zeitliche Regulierung des Jagddruckes, Anwendung geeigneter Jagdmethoden sowie Anpassung der Hegemaßnahmen.

 

 

Ein Formular zur Meldung von Wildschaden finden Sie in unserem Downloadbereich.